Jugendordnung
§ 1 Anerkennung
Die Schützengilde Thedinghausen e. V. erkennt die Jugendordnung des Landessportbundes und der entsprechenden Fachverbände an.
§ 2 Vereinsjugend
Zur Vereinsjugend der Schützengilde Thedinghausen e. V. gehören alle Mitglieder bis zum vollendeten 20. Lebensjahr an, sowie die gewählten und berufenen Jugendmitarbeiter/innen.
§ 3 Aufgaben der Vereinsjugend
Aufgaben der Vereinsjugend ist die Förderung der sportlichen Jugendarbeit, die Wahrnehmung von Aufgaben der Jugenderziehung und Jugendhilfe und die Vertretung gemeinsamer Interessen im Rahmen der Vereinssatzung.
§ 4 Organe der Vereinsjugend
Die Organe sind:
a) Der Vereinsjugendtag b) Die Vereinsjugendleitung
§ 5 Vereinsjugendtag
Es gibt ordentliche und außerordentliche Vereinsjugendtage. Der Vereinsjugendtag ist das oberste Organ der Vereinsjugend:
a) Zusammensetzung:
Er besteht aus:
- der Vereinsjugendleitung - allen jugendlichen Mitgliedern des Vereins (ab dem 8. Lebensjahr) - allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in der Jugendarbeit des Vereins.
Kinder und Jugendliche haben ab dem 8. Lebensjahr aktives Wahlrecht, Beisitzer der Vereinsjugendleitung müssen bei ihrer Wahl mindestens 14 Jahre alt sein.
Der/die Jugendleiter/in sowie die Abteilungsjugendleiter/innen müssen bei ihrer Wahl mindestens 18 Jahre alt sein.
b) Aufgaben des Vereinsjugendtages
- Entgegennahme der Berichte der Vereinsjugendleitung - Bestätigung der Jugendleiter/innen - Entlastung der Vereinsjugendleitung - Wahl der Vereinsjugendleitung - Beschlussfassung über vorliegende Anträge
c) Der jährliche Vereinsjugendtag findet mindestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung des Vereins statt.
Für die Einberufung, Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung finden die entsprechenden Bestimmungen der Vereinssatzung Anwendung.
§ 6 Wahl der Vereinsjugendleitung
§ 7 Vereinsjugendleitung
- dem/der Jugendleiter/in - dem/der stellvertretenden Jugendleiter/in - dem/der Jugendsprecher/in - dem/der stellvertretenen Jugendsprecher/in
§ 8 Änderung der Jugendordnung
Änderungen der Jugendordnung können nur von dem ordentlichen Vereinsjugendtag oder einem speziell zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Vereinsjugendtag beschlossen werden. Sie bedürfen der Zustimmung von mindestens drei Viertel der anwesenden Stimmberechtigten.
§ 9 Inkrafttreten
Diese Jugendordnung tritt mit sofortiger Wirkung gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung des Vereins vom 15.01.2000 in Kraft.
Thedinghausen, den 15.01.2000
1. Vorsitzender: Klaus-Dieter Schneider
2. Vorsitzender: Thomas Niebuhr
Schriftführer: Horst Radecke
Kassenwart: Norbert Hess
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Termine
| Fr Mai 25, 2012 Vergleichsschießen mit dem Kreisschützenverband Niedersachsen Weyhe |